Der Court of Star Chamber war ein außerordentlicher Gerichtshof, der aus dem Privy Council hervorgegangen war. Seinen Namen hatte er vermutlich vom Tagungsort, einem Saal mit Sternendecke in Westminster, erhalten. Die Mitglieder (königliche Räte und Richter) wurden vom jeweiligen Herrscher bestimmt, aus dessen Macht sich die Befugnis dieses Gerichts ableitete, d.h. die Star Chamber war nicht an das Common Law gebunden. Was auf den ersten Blick wie herrschaftliche Willkür anmutet, hatte tatsächlich seine Berechtigung. Einerseits verhandelte dieser Gerichtshof auch Fälle gegen so hochgestellte Persönlichkeiten, von denen man annehmen konnte, ein herkömmliches Gericht hätte gar keine Verurteilung gewagt. Andererseits beschäftigte er sich mit Angelegenheiten, die im Common Law keine Berücksichtigung fanden. Soweit die Theorie. In der Praxis handelte es sich um höchst politisches Gremium, das Englands Herrscher wiederholt sehr willkürlich einsetzten, vor allem weil die Verhandlungen geheim waren und gegen die Urteile nicht berufen werden konnte. Die Abschaffung der Star Chamber erfolgte erst 1641 durch das Parlament.
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